Am 3. Januar 2009 verhängte Israel als Maßnahme im bewaffneten Konflikt mit der Hamas eine Seeblockade über die Gewässer vor dem Gazastreifen. In den Tagen vor dem 31. Mai 2010 näherte sich eine Flottille aus sechs Schiffen mit insgesamt ungefähr 700 Personen an Bord der Küste Israels. Das größte Schiff der Flottille, die Mavi Marmara, hatte insgesamt ungefähr 590 Menschen (Passagiere und Besatzung) an Bord. Am 31. Mai 2010 fingen Kräfte der IDF (Israelische Verteidigungsstreitkräfte) die Mavi Marmara ab und gingen zur Durchsetzung der Seeblockade des Gazastreifens an Bord. Während des Betretens und der Übernahme des Schiffes stießen die Kräfte der IDF auf gewaltsamen Widerstand. Während der Kämpfe auf dem Schiff wurden neun der Schiffspassagiere getötet und 55 verletzt. Neun Soldaten der Zahal wurden ebenfalls verwundet.
Am 14. Juni 2010 setzte die israelische Regierung eine unabhängige öffentliche Kommission ein, um verschiedene Aspekte der vom Staat Israel durchgeführten Maßnahmen zu untersuchen.
Die wichtigsten Ergebnisse
1. Die Seeblockade wurde aufgrund der Sicherheitsbedürfnisse des Staates Israel eingerichtet und entspricht den Vorschriften des internationalen Rechts.
• Die Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Seeblockade angesichts der Sicherheitsbedenken legitim und in Einklang mit internationalem Recht verhängt worden war.
• Die Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Israel seiner internationalen humanitären Verantwortung unter den Gegebenheiten einer Seeblockade nachkommt. Dies wird unter anderem dadurch deutlich, dass Schiffe in den Hafen von Ashdod einlaufen und Hilfsgüter abladen dürfen.
2. Die israelischePolitik gegenüber dem Gazastreifen entspricht internationalem Recht und Menschenrechten.
• Israels Kontrolle über den Gazastreifens endete mit der vollständigen Räumung und Abkopplung im Jahr 2005.
• Israel verhindert nicht die Einfuhr von Gütern des täglichen Bedarfs für die Zivilbevölkerung Gazas. Es stellt jene humanitäre und medizinische Unterstützung zur Verfügung, die laut internationalem Recht notwendig ist. Israel kooperiert auf diesem Gebiet mit der Palästinensischen Autonomiebehörde und der internationalen Gemeinschaft.
• Die Maßnahmen Israels bedeuten keine „kollektive Bestrafung“ der Bevölkerung Gazas. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Israel vorsätzlich Beschränkungen durchgesetzt hat mit dem alleinigen Ziel oder der Absicht, der Zivilbevölkerung Gazas lebensnotwendige Versorgungsmittel vorzuenthalten.
3. Die Übernahme der Marmara wurde im Einklang mit internationalem Recht vollzogen.
• Laut internationalem Recht ist es erlaubt, ein Schiff unabhängig von seiner Position zu übernehmen, wenn festgestellt wurde, dass dieses absichtlich versucht, eine Blockade zu durchbrechen. Dies gilt auch in internationalen Gewässern. Die Kommission hat alle Begleitumstände in Betracht gezogen und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Übernahme in internationalen Gewässern rechtens war.
• Die Möglichkeiten Schiffe, vor allem große Schiffe, auf hoher See zu stoppen, sind sehr beschränkt. Deshalb war das Abseilen der Soldaten von Helikoptern aus eine angemessene Taktik, die internationalem Recht entspricht. Marineeinheiten anderer Länder nutzen diese Taktik ebenfalls. Außerdem kann diese Vorgehensweise das Risiko von Todesfällen im Vergleich zu anderen Methoden verringern.
• Gemäß der Anweisungen durfte das Feuer nur in tatsächlich und unmittelbar lebensbedrohlichen Situationen eröffnet werden. Die Kommission ist davon überzeugt, dass dieser Befehl den Einheiten, die an der Aktion teilgenommen haben, klar gemacht wurde.
• Es gab zahlreiche Warnungen an die Schiffe, aber der Kapitän der Marmara sagte, er weigere sich anzuhalten und versuchte nicht, den Kurs zu ändern.
• Es wird hervorgehoben, dass keine humanitären Güter an Bord der Marmara gefunden wurden.
4. Die Soldaten ergriffen erst Maßnahmen, nachdem sie von der Schiffsbesatzung brutal attackiert worden waren. Das Verhalten der Soldaten entsprach internationalem Recht.
• Während der Vorbereitung der Flottille betonten deren Organisatoren der Flotille, dass man so weit wie möglich auf Gewalt verzichten müsse. Aus diesem Grund rechneten die IDF nicht damit, dass es sich bei der Schiffsbesatzung nicht nur um unschuldige Zivilisten sondern auch um aktive Gewalttäter handeln würde. Die Anweisungen zum Gebrauch der Schusswaffe spiegelten diese Erwartungen wider und entsprachen hauptsächlich den Gegebenheiten einer Polizeimaßnahme.
• Die Soldaten versuchten zunächst, die Marmara von Schlauchbooten aus zu betreten. Aufgrund des gewalttätigen Widerstandes wurde dann jedoch entschieden, sich von Helikoptern aus abzuseilen.
• Die Soldaten wurden brutal mit Geschossen, Messern, Knüppeln, Hämmern, Schlägen und ähnlichem angegriffen. Neun Soldaten wurden verletzt, teilweise durch scharfe Munition und Messerstiche. Drei Soldaten wurden gefangen genommen und in das Innere des Schiffes gezerrt.
• Die Kommission befand, dass sich die Soldaten insgesamt professionell verhalten haben, als sie mit extremer Gewalt konfrontiert wurden, mit der sie nicht gerechnet hatten. Die meisten Fälle, in denen Soldaten Gewalt anwenden mussten, befinden sich in Einklang mit internationalem Recht. Dies beinhaltet jene Fälle, in denen Soldaten Schüsse auf die Körperschwerpunkte von Angreifern abfeuerten. In einigen wenigen Fällen hatte die Kommission nicht genügend Informationen, um eine abschließende Aussage zu treffen.
Ausführliche Zusammenfassung des ersten Teils des Berichts auf Deutsch
Mat // Feb 2, 2011 at 21:04
Erinnert sich jemand an den Film „Das Narrenschiff“?
Heinz Rühmann sagt dabei zu seinem gutdeutschen Gegenüber: „Die Juden und die Radfahrer sind an allem schuld. “ Darauf sein Gegenüber: „Wieso die Radfahrer?“ Hierauf Rühmann: „Wieso die Juden?“
Auch heute ist es so, daß die Juden für alles beschuldigt werden – ob in Japan die Börse kracht oder Hamas und Hisbollah ihre Leute verheizen.
Aber irrt euch nicht. Wer Israel angreift, der greift nach dem Augapfel Gottes und es wird demjenigen am Ende sehr schlecht bekommen!
Ich wünsche Jerusalem Glück!