Die Hamas und andere Terrororganisationen im Gazastreifen haben Israel mit Waffengewalt dauerhaft angegriffen. Diese Angriffe beinhalteten unter anderem einen ständigen Beschuss mit Raketen und Mörsern, der gegen die israelische Zivilbevölkerung gerichtet ist, sowie weitere Terrorakte.
Der Staat Israel hat nach Völkerrecht die Berechtigung, sowie auch eine moralische Verantwortung, sich zu verteidigen, seine Bevölkerung zu beschützen, und durch eine Militäroperation die terroristischen Aktivitäten im Gazastreifen zu unterbinden.
Verletzungen des internationalen Rechts durch die Hamas und durch andere Terrororganisationen
Die Handlungen der Hamas verletzen klar die elementarsten Prinzipien des Internationalen Rechts, darunter auch das Prinzip der Unterscheidung zwischen Zivilisten und Kombattanten, das es der Hamas und anderen Terrororganisationen nicht nur gebietet, davon abzusehen, Angriffe auf israelische Zivilisten zu richten, sondern auch, sich selbst von der eigenen Zivilbevölkerung abzugrenzen.
Diese Terrororganisationen verletzen diese Prinzipien bewusst und vorsätzlich in fortgesetzter Weise, indem sie Waffen und Kommandozentralen in dicht bevölkerte Gebiete versetzen, von Wohnvierteln aus operieren und die dortige Zivilbevölkerung dadurch ausbeuten, dass sie sie ernstem Schaden aussetzen.
Durch diese Handlungen begehen Hamas und andere Terrororganisationen im Gazastreifen Kriegsverbrechen.
Die Verpflichtung des Staates Israel und der Israelischen Verteidigungsstreitkräfte gegenüber dem Völkerrecht
Israel und die Israelischen Verteidigungsstreitkräfte (IDF) sind dem Völkerrecht verpflichtet, insbesondere den Bestimmungen für einen bewaffneten Konflikt.
Israelische Kommandeure und Soldaten werden in ihren Handlungen vom Völkerrecht geleitet. Die IDF verinnerlicht aktiv die Prinzipien des internationalen Rechts in der Ausbildung der Soldaten, in den ethischen Grundsätzen der Doktrin (IDF Code of Ethics) und in den Bestimmungen für den Einsatzfall.
Die IDF erhält ständig juristische Beratung zu einer weiten Breite von Einsatzfragen, bezogen auf verschiedene Ebenen der Befehlskette (beispielsweise Entscheidungen, Ziele anzugreifen, Waffenverwendung sowie zu Aspekten der humanitären Hilfe an die Zivilbevölkerung).
Die Rechtmäßigkeit des Beschusses durch die israelischen Verteidigungsstreitkräfte
Beim Beschuss durch die Israelischen Verteidigungsstreitkräfte handelt es sich ausschließlich um militärische Ziele sowie um Terrorkämpfer. Objekte, die eigentlich zivil wären, wie etwa Wohngebäude, die aber von Terrorkämpfern zu militärischen Zwecken gebraucht werden, können legitime Ziele sein.
Die IDF unternimmt größte Anstrengungen, um zu verhindern, dass Zivilisten oder zivile Objekte bei einem Angriff militärischer Ziele geschädigt werden. Beispiele sind:
– Munition wird mit großer Sorgfalt gewählt, oft handelt es sich um präzisionsgesteuerte Flugkörper, um das zufällige Risiko für die Zivilbevölkerung auf einem Minimum zu halten.
– Die IDF verwendet fortgeschrittene und präzise Nachrichteninformationen, um Ziele auszuwählen und auf verschiedene Weise die Bewegungen von Zivilisten im Gebiet der Operation zu überwachen. Die IDF bricht Operationen ab, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass Zivilisten gefährdet sind.
– Nur wenn es die Umstände erlauben, wird die Zivilbevölkerung bei anstehenden Operationen in effektiver Weise im Voraus gewarnt.
Felix // Dez 3, 2012 at 21:28
Mit großem Interesse bin ich gestern auf dießen Blog gestossen. Mich würde an dieser Stelle eine juristische Bewertung des aktuellen jüdischem Siedlungsbau im Westjordanland interessieren! Vr allem vor dem Hintergrund der Einschätzung der UN und dem scheinbarem Zusammenhang des „upgrades“ Palästinas vor den UN. Ich bin bekennender Freund Israels, muss michbaber Täglich mehr Über die Entscheidungen der israelischen Regierung wundern und beginne mit dem Kopf zu schütteln!